Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Fahrzeuge

Geben Sie Ihre privaten Fahrzeuge (Auto und Motorrad mit weissem Kontrollschild) an. Der Steuerwert dieser Fahrzeuge unterliegt der Vermögenssteuer. 

Der Steuerwert wird anhand des Anschaffungsjahres und des Anschaffungspreises des Fahrzeugs automatisch berechnet und in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen.

Steuerwert in Prozent des Anschaffungspreises
  Steuerwert in Prozent
des Anschaffungspreises
Anschaffungsjahr
65 %
Anschaffungsjahr + 1
42 %
Anschaffungsjahr + 2
27 %
Anschaffungsjahr + 3
18 %
Anschaffungsjahr + 4
12 %
Anschaffungsjahr + 5
8 %
Anschaffungsjahr + 6
5 %
Anschaffungsjahr + 7 und älter
0 %

Diese Steuerwertberechnung gilt nicht für Liebhaberfahrzeuge (z. B. Oldtimer). Solche Fahrzeuge sind als weitere Vermögenswerte zu deklarieren.

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