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Weitere Vermögenswerte

Weitere Vermögenswerte sind beispielsweise

  • Bargeld
  • Edelmetalle wie Gold, Silber
  • Liebhaberfahrzeuge (z. B. Oldtimer)
  • Schiffe
  • Wohnwagen und deren Anbauten
  • Pferde
  • Sammlungen aller Art
  • Kunst- und Schmuckgegenstände

Der Steuerwert dieser Vermögenswerte unterliegt der Vermögenssteuer. Als Steuerwert gilt der Wert des Vermögensgegenstandes am 31.12. (Verkehrswert). 

Sie können diese Vermögenswerte auch deklarieren, indem Sie die Steuerwerte einzeln in einem zusätzlichen Verzeichnis aufführen und dieses einreichen.  

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