Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Liegenschaftssteuer und bezahlte Baurechtszinsen

Liegenschaftssteuern

Im Steuerjahr angefallene Liegenschaftssteuern sind abziehbar.

Baurechtszinsen

Baurechtszinsen sind ein Nutzungsentgelt für die langfristige Überlassung des Bodens, unabhängig davon, ob sie als periodische Leistung oder als Einmalleistung erbracht werden.

Baurechtszinsen können nur bei dem Grundstück, auf welchem das Baurecht besteht, als Kosten geltend gemacht werden. Abziehbar sind deshalb nur Baurechtszinsen für ein Baurecht auf einem Grundstück, welches Sie im Vermögen versteuern. 

TaxInfo: Baurecht

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