Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Nebenerwerb

Haben Sie ausschliesslich eine Erwerbstätigkeit, ist dies immer ein Haupterwerb. Ohne Haupterwerb kann kein Nebenerwerb vorliegen.

Eine Nebenerwerbstätigkeit liegt nur vor, wenn:

  1. zusätzlich zur Haupterwerbstätigkeit 
  2. bei einem anderen Arbeitgeber 
  3. in einem anderen Tätigkeitsfeld 
  4. ein geringfügiges Zusatzeinkommen erzielt wird.

Sind diese vier Voraussetzungen nicht erfüllt, sind mehrere Tätigkeiten auch in geringeren Teilzeitpensen jeweils als Haupterwerbstätigkeiten zu deklarieren.

Hinweis

Erfassen Sie jeden Lohnausweis als einzelne Tätigkeit. Geben Sie auch Einnahmen aus Tätigkeiten an, für die Sie keinen Lohnausweis erhalten haben.

Geben Sie den Nettolohn Ihrer Tätigkeit an. Im Lohnausweis finden Sie den Nettolohn in Ziffer 11.

Typische Nebenerwerbstätigkeiten sind:

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