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Verwaltungsratsentschädigungen oder Einkünfte aus einem öffentlichen Amt, die Sitzungsgelder beinhalten

Was sind Verwaltungsratsentschädigungen und wie sind sie anzugeben?

  • Verwaltungsratshonorare
  • Tantiemen

Sie haben für diese Tätigkeit einen Lohnausweis erhalten. Geben Sie den Nettolohn an. Im Lohnausweis finden Sie den Nettolohn in Ziffer 11. Für Verwaltungsratsentschädigungen können keine Berufskosten geltend gemacht werden.

Was sind Einkünfte aus einem öffentlichen Amt, die Sitzungsgelder beinhalten und wie sind sie anzugeben?

Einkünfte aus Tätigkeiten auf kommunaler und regionaler Ebene

  • als Gemeinderäte
  • Kirchgemeinderäte
  • in Kommissionen

Haben Sie für diese Tätigkeit einen Lohnausweis erhalten, bei dem die  Sitzungsgelder bereits als Spesen ausgewiesen sind, geben Sie den Nettolohn an. Im Lohnausweis finden Sie den Nettolohn in Ziffer 11.

Sind die Sitzungsgelder nicht als Spesen im Lohnausweis ausgewiesen, weil sie Bestandteil des Nettolohns sind, können Sie pro Sitzung einen Unkostenersatz von maximal CHF 80 vom Nettolohn abziehen.

Für Einkünfte die Sitzungsgelder beinhalten, können keine Berufskosten geltend gemacht werden.

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