Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Betriebs- und Verwaltungskosten

Abziehbar sind nur Kosten, die innerhalb der Steuerperiode in Rechnung gestellt worden sind (Rechnungsdatum). 

Sofern Sie den Pauschalabzug gewählt haben, sind die Betriebs- und Verwaltungskosten darin enthalten und können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.  

Mehr zum Thema

Ausführliche Informationen, welche Kosten als Betriebs- und Verwaltungskosten abziehbar sind, finden Sie hier: 

Merkblatt 5: Grundstückskosten

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