Abziehbar sind nur Kosten, die innerhalb der Steuerperiode in Rechnung gestellt worden sind (Rechnungsdatum).
Sofern Sie den Pauschalabzug gewählt haben, sind die Betriebs- und Verwaltungskosten darin enthalten und können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Ausführliche Informationen, welche Kosten als Betriebs- und Verwaltungskosten abziehbar sind, finden Sie hier: