Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Datum des Geschäftsabschlusses

Steuerpflichtige Personen mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jedem Kalenderjahr einen Geschäftsabschluss erstellen.

Der Zeitraum, für welchen der Geschäftsabschluss erstellt wird, ist das Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

In folgenden Fällen ist immer ein Geschäftsabschluss zu erstellen:

  • bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • beim Wegzug ins Ausland
  • im Todesfall

Hinweis

Haben Sie Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem 30. September aufgenommen, müssen Sie erst im folgenden Kalenderjahr einen Geschäftsabschluss erstellen.

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