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Kapitalleistungen

Welche Kapitalleistungen sind zu deklarieren?

Deklarieren Sie alle Kapitalleistungen, für die Sie noch keine Sonderveranlagung erhalten haben:

  • Kapitalleistung aus der 2. Säule (Pensionskasse)
  • Kapitalleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) von Versicherungen oder Bankstiftungen
  • Zahlungen bei Tod sowie im Fall von bleibenden körperlichen und gesundheitlichen Nachteilen (z. B. Zahlungen der AHV, SUVA, Risiko-, Haftpflicht- oder Restschuldversicherungen)
  • Rückkauf oder Prämienrückgewähr aus Leibrentenversicherung
  • Rückkauf und Auszahlung aus Kapitalversicherung
  • Kapitalabfindungen aus einem Arbeitsverhältnis (Abgangsentschädigung)
  • Besoldungsnachgenuss (Art. 338 OR)
  • Lidlohn (Art.334 ZGB)

Wie werden Kapitalleistungen besteuert?

Kapitalleistungen werden unterschiedlich besteuert, abhängig von der rechtlichen Grundlage und dem Anlass der Auszahlung.

Nach Abschluss der Steuererklärung werden Sie deshalb aufgefordert, den Beleg für die Kapitalleistung einzureichen. Die steuerliche Behandlung (steuerfrei, Vorsorgetarif oder Rentensatz) der Kapitalleistung wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

Ausführliche Informationen

  • TaxInfo: Abgangsentschädigung

  • TaxInfo: Besteuerung Kapitalleistungen

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