Wer kann den Kinderabzug für minderjährige Kinder vornehmen?
Verheiratete Eltern,
Eltern, die getrennt veranlagt werden und in separaten Haushalten wohnen, wenn
Kinderalimente geleistet werden:
Der Kinderabzug steht dem Elternteil zu, der die Kinderalimente versteuert.
keine Kinderalimente geleistet werden:
Der Kinderabzug steht beiden Eltern je hälftig zu (gemeinsame elterliche Sorge).
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, kann er den ganzen Abzug beanspruchen.
Eltern, die getrennt veranlagt werden und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, wenn
Kinderalimente (ausschliesslich aufgrund genehmigter Vereinbarung) geleistet werden:
Der Kinderabzug steht dem Elternteil zu, der die Kinderalimente versteuert.
keine Kinderalimente geleistet werden:
Der Kinderabzug steht beiden Eltern je hälftig zu (gemeinsame elterliche Sorge). Verfügt allerdings nur ein Elternteil über ein steuerbares Einkommen, kann dieser den ganzen Kinderabzug vornehmen.
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, kann er den ganzen Abzug beanspruchen.