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Kinderabzug für minderjährige Kinder

Wer kann den Kinderabzug für minderjährige Kinder vornehmen?

  • Verheiratete Eltern, 
  • Eltern, die getrennt veranlagt werden und in separaten Haushalten wohnen, wenn 
    • Kinderalimente geleistet werden:
      Der Kinderabzug steht dem Elternteil zu, der die Kinderalimente versteuert.
    • keine Kinderalimente geleistet werden:
      Der Kinderabzug steht beiden Eltern je hälftig zu (gemeinsame elterliche Sorge).
    • Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, kann er den ganzen Abzug beanspruchen.
  • Eltern, die getrennt veranlagt werden und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, wenn
    • Kinderalimente (ausschliesslich aufgrund genehmigter Vereinbarung) geleistet werden:
      Der Kinderabzug steht dem Elternteil zu, der die Kinderalimente versteuert.
    • keine Kinderalimente geleistet werden:
      Der Kinderabzug steht beiden Eltern je hälftig zu (gemeinsame elterliche Sorge). Verfügt allerdings nur ein Elternteil über ein steuerbares Einkommen, kann dieser den ganzen Kinderabzug vornehmen.
    • Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, kann er den ganzen Abzug beanspruchen.
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