Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Grundstückskosten

Wählen Sie für jedes Grundstück oder Stockwerkeigentum, ob Sie den Pauschalabzug für Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten oder Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen wollen.

Ausnahme

Bei Grundstücken des Privatvermögens mit vorwiegend geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung durch Dritte können Sie keinen Pauschalabzug wählen. Es können nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Als vorwiegend geschäftlich genutzt gilt ein Grundstück, wenn der Mietertrag aus den Geschäftsräumlichkeiten höher ist als jener aus dem Wohnteil.

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