Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Unselbstständiger Erwerb

Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind alle auf Grund eines Arbeitsverhältnisses empfangenen Leistungen.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen, in welchem er bescheinigt, welche Leistungen er ausbezahlt hat. Es gibt keine betragliche Freigrenze.

Bernische Arbeitgeber sind ausserdem gesetzlich verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung Lohnausweise direkt zuzustellen.

TaxInfo: Lohnausweis – Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers

Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Ausland ist grundsätzlich in der Schweiz steuerbar. Einkommen in ausländischer Währung ist in Schweizer Franken anzugeben.

TaxInfo: Umrechnungskurse für die Steuererklärung

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Einkommen, welches bereits im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuert wurde, ist nicht hier als Haupt- oder Nebenerwerb zu erfassen.

Für Einkommen, welche im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet wurden, werden keine zusätzlichen Steuern erhoben. Sie sind deshalb als
nicht steuerbare Einkünfte zu erfassen.

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