Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Einzelunternehmen (Selbstständige Erwerbstätigkeit)

Als selbstständig erwerbstätig gelten Personen, die unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeiten, das wirtschaftliche Risiko tragen und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. 

Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Dienstleistungs-, Handels-, Industrie- oder Gewerbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit. Es ist unerheblich, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können auch auf oder über digitale Handels- oder Social-Media-Plattformen erzielte Einnahmen gehören (z.B. Amazon, Ebay, Uber, Renovero, Youtube, Spotify, Facebook, Instagram, Onlyfans, Twitch). Massgebend sind alle Einkünfte des Geschäftsjahres, welches im Steuerjahr abgeschlossen wird.

TaxInfo: Selbstständige Erwerbstätigkeit

Hinweis

Personengesellschaften (Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften) füllen eine eigene Steuererklärung aus.

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