Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Übrige Berufskosten

Sie können wählen, ob Sie für Ihre übrigen Berufskosten den Pauschalabzug oder die effektiven Kosten geltend machen.

Übrige Berufskosten sind zum Beispiel:

  • Auslagen für Berufswerkzeuge (inkl. EDV-Hard- und Software)
  • Fachliteratur
  • das private Arbeitszimmer
  • Berufskleider
  • besonderer Schuh- und Kleiderverschleiss bei Schwerarbeit usw.
  • Mitgliederbeiträge an Berufsverbände
  • Kosten aus Rückgabe von Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitgeber
  • Rückzahlung von Bundesbeiträgen für eidgenössische Prüfungen an den Arbeitgeber
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