Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Berufskosten

Sie können alle Kosten abziehen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen stehen. Bedingung ist, dass Sie die Kosten selbst getragen haben und nicht Ihr Arbeitgeber (z. B. Übernahme der Kosten auswärtiger Verpflegung, Zurverfügungstellen eines Generalabonnements). Die Berufskosten können Sie höchstens bis zum Betrag des Nettolohnes berücksichtigen.  

Hinweis

Der Abzug für Fahrkosten ist bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3'200 und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf CHF 6'700 beschränkt. Diese Beschränkung wird im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Höhere geltend gemachte Kosten werden auf die genannten Beträge reduziert.

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