Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Einreichefrist

Ordentliche Steuererklärung

Sie wurden aufgefordert, die Steuererklärung einzureichen. Die Einreichefrist für Ihre Steuererklärung entnehmen Sie diesem Schreiben.

Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 15. März abzugeben.

In folgenden Fällen gilt der 15. Mai als Abgabetermin:

  • selbstständig Erwerbstätige,
  • Landwirte,
  • Steuerpflichtige, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfacher Gesellschaft beteiligt sind.

Unterjährige Steuererklärung

Bei Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland werden Sie aufgefordert, Ihre Steuererklärung einzureichen. Die Einreichefrist entnehmen Sie diesem Brief.

Bei einem Todesfall werden die Erben aufgefordert, die Steuererklärung für den Verstorbenen einzureichen. Die Einreichefrist für diese Steuererklärung entnehmen Sie diesem Brief.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Wurden Sie aufgefordert, eine Steuererklärung für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung einzureichen, ist die Einreichefrist in diesem Brief ersichtlich.

Info für die nachträgliche ordentliche Veranlagung

Hinweis

Können Sie den Termin zum Einreichen der Steuererklärung nicht einhalten? Beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung.

Frist als Privatperson verlängern

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