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Einsprache

Gegen definitive Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer können Sie innert 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügungen Einsprache erheben.

Die Einsprache muss entweder schriftlich und unterschrieben per Post oder online über BE-Login eingereicht werden.

Wichtig!

Diese 30-tägige Einsprachefrist kann nicht erstreckt werden.

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